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Höhere Insolvenzabgabe belastet Unternehmen
19.09.2003

Höhere Insolvenzabgabe belastet Unternehmen

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben in diesem Jahr erstmals seit 1995 höhere Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erhoben. Der durchschnittliche Beitragssatz stieg von 1,31 Prozent auf 1,33 Prozent der Lohnsumme, obwohl die Zahl der Arbeitsunfälle im Jahr 2002 auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit gesunken ist. Besonders betroffen sind die Bau-Berufsgenossenschaften. Hier müssen die laufenden Renten aus einer ständig sinkenden Lohnsumme berechnet werden, weil die Zahl der Beschäftigten in den vergangenen Jahren um 40 Prozent zurückgegangen ist. In den Bau-Berufsgenossenschaften liegen die Unfall-Beiträge daher inzwischen mit 4 Prozent weit über dem Durchschnitt.

Im vergangenen Jahr registrierten die Berufsgenossenschaften erstmals in der Nachkriegszeit weniger als eine Million Arbeitsunfälle (973.540). Auch die Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit nahmen um 4,6 Prozent ab, ebenso wie die Zahl der Berufskrankheiten. Für die Berufgenossenschaften bedeutet diese erfreuliche Tendenz eine finanzielle Erleichterung, denn sie übernehmen die Kosten für Präventionsmaßnahmen, für die Wiederherstellung der Gesundheit sowie für Unfallrenten. Dies geschieht aus der Umlage, die durch die Arbeitgeber finanziert wird. Der Beitrag bemisst sich nach der Lohnsumme. Dass sich die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trotz rückgängiger Unfallzahlen dennoch erhöhen, liegt an der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage. Aufgrund von Entlassungen und Unternehmensschließungen nahmen die Lohnsummen und damit die Beitragsleistungen im vergangenen Jahr weiter ab. Damit verteilen sich die Kosten auf immer weniger Schultern. Als logische Konsequenz steigen die Beiträge der Unternehmen an. Die Berufsgenossenschaften machen aber auch aus einem weiteren Grund von sich reden. Seit 1974 fungieren sie als gesetzlich verpflichtete Inkasso-Stelle der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und ziehen die Mittel der Insolvenzgeldumlage bei den Mitgliedsunternehmen ein. 1,9 Milliarden Euro betrug die Gesamtforderung der BA im Jahr 2002. Damit ist der Betrag innerhalb eines Jahres um 40 Prozent gestiegen. Dies macht sich bei der Berechnung der Insolvenzgeldzahlungen der Unternehmen erheblich bemerkbar. Betrug die Insolvenzgeld-Umlage im Jahr 2000 noch 0,17 Prozent der Lohnsumme, so waren es im Jahr 2002 bereits 0,31 Prozent. Tendenz weiter steigend. Dies liegt an der wachsenden Zahl von Unternehmenspleiten. Im Jahr 2002 erreichten die Insolvenzmeldungen deutscher Unternehmen eine Rekordhöhe: 37.579 Insolvenzverfahren von Unternehmen meldete das Statistische Bundesamt. Dies bedeutet einen Zuwachs um 16,42 Prozent. Das Geld der Insolvenzgeldumlage fließt als Ausgleich für offene Lohnansprüche an Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Es wird von den Arbeitsämtern ausgezahlt. "Um die richtige Einordnung der wohnungswirtschaftlichen Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften haben wir uns als Verband bereits erfolgreich bemüht. Doch an den Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Insolvenzabgabe lässt sich derzeit nichts ändern", bedauert Prof. Mutschler, Verbandsdirektor des vbw. Mutschler verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das in einer früheren Entscheidung zum Konkursausfallgeld die Umlage nicht als verfassungswidrig bezeichnet hat. Neu ist, dass zwischenzeitlich die Insolvenzgeldumlage höher ist als der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Ob allerdings auch Wohneigentümergemeinschaften zur Insolvenzgeldumlage herangezogen werden können - sie sind ja keine Unternehmen - wird derzeit geprüft. Mutschler sieht aber einen Lichtblick für die kommenden Jahre. Der Bundesrat hat im Juli 2003 dem Gesetz zur Änderung des siebten Buches Sozialgesetzbuch zugestimmt und damit den Weg für eine Neuregelung des Lastenausgleichs im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung frei gemacht. Nach den Angaben des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften kann dies bedeuten, dass sich für die Beitragszahler der Bau-Berufsgenossenschaften eine jährliche Entlastung von 70 Millionen Euro ergibt. Die Summe wird dann von den anderen Branchen aufgebracht
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