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| Aufruf zur Solidarität |
29.08.2002
Aufruf zur Solidarität
Das Jahrhunderthochwasser hat in vielen Städten an der Elbe, Mulde und anderen Flüssen Siedlungen und Stadtteile überschwemmt. Menschen haben ihre Wohnungen verloren, und an Wohnhäusern sowie der Infrastruktur sind schwere Schäden entstanden. Betroffen sind auch viele kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbestände.
Noch ist es zu früh, die Höhe der Schäden einzuschätzen. Das volle Ausmaß wird erst nach Rückgang der Überflutung sichtbar werden. Wir alle stehen in einer gemeinschaftlichen Verantwortung. Gesamtdeutsche Solidarität ist gefordert. Die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in den Hochwasserregionen leisten bereits einen aktiven Beitrag zur Bewältigung der Katastrophe. Sie helfen, indem sie den Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und zurzeit in Notunterkünften untergebracht sind, schnell und unbürokratisch angemessenen Wohnraum vor Ort zur Verfügung stellen, wie z.B. in Dresden, Grimma, Flöha oder auch Döbeln. Darüber hinaus werden Handwerker und Material für die betroffenen Unternehmen bereit gestellt. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände koordinieren diese wechselseitigen Hilfeleistungen. In den kommenden Tagen, Wochen und Monaten müssen die Schäden insbesondere an der Bausubstanz beseitigt werden. Zahlreiche Wohnungsunternehmen werden die erforderlichen Maßnahmen aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Wir rufen daher heute alle Wohnungsunternehmen auf, den vom Hochwasser betroffenen Unternehmen vor allem in Sachsen und Sachsen-Anhalt zu helfen. Die Verbände in Sachsen haben bei der Commerzbank, BLZ 850 400 00, Konto-Nummer 800 350 100, Empfänger: Verbände Wohnungswirtschaft Sachsen, Verwendungszwecke "Hochwasserhilfe" und die Verbände in Sachsen-Anhalt bei der Deutschen Kreditbank Magdeburg, BLZ 120 300 00, Konto-Nummer 760 777, Empfänger: VdW/VdWg, Kennwort "Hochwasserhilfe der Wohnungswirtschaft" jeweils ein gesondertes Konto eingerichtet, auf dem Ihre Spenden gesammelt werden, um sie den Wohnungsunternehmen, die von Hochwasser geschädigt sind, zukommen zu lassen. Sie können auf beide Konten Einzahlungen vornehmen. Von den Spendern angegebene spezielle Zweckbestimmungen werden dabei selbstverständlich beachtet. Im Übrigen erfolgt die Verteilung nach Ausmaß der Schäden. Bei Rückfragen bzw. auch Angeboten für weitere Hilfen, z.B. Bereitstellung von Material, Technik oder auch Handwerkerkapazitäten, wenden Sie sich bitte an die Verbände, die wie folgt zu erreichen sind: Sachsen: Tel: 0351/80701-20 Sachsen-Anhalt: Tel: 0391/74419-0. Über die Organisation der Selbsthilfe hinaus werden der GdW und die Regionalverbände in den neuen Ländern alles daran setzen, dass die Wohnungswirtschaft in die geplanten Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern einbezogen wird. Es gilt, in einer gemeinsamen Anstrengung zu sichern, dass der Wiederaufbau der zerstörten Städte und Dörfer schnell erfolgt und die Menschen in den vom Hochwasser verwüsteten Gebieten wieder zuversichtlich in die Zukunft schauen können.
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