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| Wohnungswirtschaft sagt Mietnebenkosten den Kampf an |
30.01.2002
Wohnungswirtschaft sagt Mietnebenkosten den Kampf an
Die Wohnungswirtschaft will im Interesse ihrer Mieter und Genossenschaftsmitglieder eine Kostensenkungsstrategie entschlossen verfolgen und hat dazu eine wichtige Voraussetzung entwickelt: "Betriebskosten-Benchmarking". Vertreter aus den wohnungswirtschaftlichen Landesverbänden wie dem vbw und seiner Mitgliedsunternehmen sowie Vertreter des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen GdW und Dienstleister haben unter Leitung von Prof. Dr. Hansjörg Bach vom Studiengang Immobilienwirtschaft der Fachhochschule Nürtingen die "Geislinger Konvention" eingeführt, nach der Betriebskosten detailliert ermittelt und verglichen werden können. Ziel ist es, Objekte gleichen Bautyps miteinander zu vergleichen, Gebäude mit überdurchschnittlich hohen Kosten zu erkennen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Mit der "Geislinger Konvention" haben sich die beteiligten Verbände, Unternehmen und Dienstleister auf eine einheitliche betriebliche Kostenerfassung geeinigt. Die am Betriebskostenkatalog der II. Berechnungsverordnung orientierte Untergliederung der einzelnen Kostenarten stelle sicher, dass alle Wohnungsunternehmen, die ihre Betriebskosten buchhalterisch auf diese Weise erfassen, sich am Betriebskosten-Benchmarking beteiligen können. Ziel sei es, so Bach, den wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmen generell durch die "Geislinger Konvention" zu ergänzen.
Explodierende Energiepreise im 1. Halbjahr 2001 und weit überdurchschnittliche Steigerungen der kalten Betriebskosten belasten Mieter und Vermieter. In den alten Bundesländern wuchsen die Kosten für Müllabfuhr in den Jahren 1991 bis 1999 um 124 %, für Abwasser um 65 %. Die Lebenshaltungskosten erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 39 %. Die warmen Betriebskosten sind im wesentlichen vom individuellen Verbrauch und den Energiepreisen abhängig, können aber auch durch Investitionsentscheidungen der Vermieter beeinflusst werden. Die Wohnungsunternehmen können nur einen Teil der Betriebskosten direkt oder indirekt beeinflussen. Konkret sind 45 % der kalten Betriebskosten vom Vermieter zu beeinflussen. Bezogen auf den Gesamtbetrag aller Betriebskosten sind nur 30 % von den Wohnungsunternehmen zu gestalten. Der größere Teil der kalten Betriebskosten und die warmen Betriebskosten sind entweder abhängig vom individuellen Verbrauch oder werden von den Kommunen bzw. von kommunalen Zweckverbänden per Gebührensatzung festgelegt. Diese von der öffentlichen Hand vorgegebenen Preise sind in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegen. "Leider kommt es oft genug vor, dass Mieter nicht zwischen Grundmiete und Nebenkosten unterscheiden. Sie rechnen subjektiv die Gesamtbelastung ausschließlich dem Vermieter zu", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW. Die Wohnungswirtschaft habe daher ein lebendiges Interesse daran, die Struktur und die Ursachen der einzelnen Kostenarten für die Mieter und Genossenschaftsmitglieder transparent zu machen.
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