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| Prof. Wolfram Mutschler zum Mietrecht |
06.09.2001
Das Interview zum Mietrecht
Mit dem Mietrechtsreformgesetz, das am 1. September in Kraft trat, soll laut Bundesjustizministerium ein Jahrhundertwerk geschaffen worden sein. Über die Auswirkungen dieses Gesetzes sprach die Redaktion mit Prof. Wolfram Mutschler, Verbandsdirektor des vbw.
Redaktion: Wer profitiert vom neuen Mietrecht? Prof. Mutschler: Nach unserer Wertung und der Meinung vieler Fachleute weder der Mieter noch der Vermieter! Vielleicht die örtliche Anwaltschaft und die Mieterbünde. Sie werden neue Mandanten gewinnen. Redaktion: Aber das Reformgesetz sieht doch zumindest für die Mieter einige Verbesserungen vor? Prof. Mutschler: Die materiellen Änderungen des "Jahrhundertgesetzes" sind eher marginal. Das Reformwerk wird diesem Anspruch nicht gerecht. Uns kommt das ständige Drehen am Mietrecht vor wie die Rituale bei den Tarifverhandlungen am Arbeitsmarkt. Nach unserer Auffassung kommt das Gesetz zum falschen Zeitpunkt. Denn die Wohnungsbauzahlen sind stark rückläufig. Das Gesetz vergrault alle noch so gutwilligen Investoren. Die Grausamkeiten der Streichung steuerlicher Förderungen in den letzten Jahren sind noch nicht verdaut. Das Gesetz gefährdet aber vor allem den bisher bestehenden sozialen Frieden zwischen Vermietern und Mietern. Die in den letzten Jahren erreichte Rechtssicherheit im Mietrecht durch gesicherte Rechtsprechung muss mühselig wieder aufgebaut werden. Eine Reform um der Reform willen! Redaktion: Die einseitige Verkürzung der Kündigungsfristen ist doch für die Mieter ein großer Vorteil oder nicht? Prof. Mutschler: Unsere Mitgliedsunternehmen bewirtschaften einen Wohnungsbestand von rund 500.000 Wohnungen in Baden-Württemberg. In den seltensten Fällen hat sich ein Vermieter auf die bis zum 31. 8. höchstmögliche Kündigungsfrist des Mieters von knapp einem Jahr berufen. Dem Mieter blieb ja immer noch die Stellung eines geeigneten Nachmieters. In Zeiten des Wohnungsmangels ist die nunmehr einseitig verkürzte Kündigungsfrist des Mieters auf drei Monate ohnehin kein Thema. Bei den privaten Vermietern kann die Situation für den Vermieter allerdings existenzbedrohend werden, wenn er von der Miete leben muss. Redaktion: Aber die seit 1. September wirksame Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten von 30 auf 20 Prozent in drei Jahren ist für die Mieter doch ein großer Gewinn? Prof. Mutschler: Für den Mieter, der eine preisgünstige Wohnung hat - ja! Aber ist das sozial gehandelt? Den Wohnungsunternehmen fehlt doch damit das Kapital, um für die Bevölkerungsgruppen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, die sich am Wohnungsmarkt aus eigener Kraft nicht versorgen können. Das sind etwa die Alleinerziehenden, die Senioren, die Kinderreichen. Und diese müssen, um eine Wohnung zu bekommen, die höchsten Mieten bezahlen, damit die Besitzer preisgünstiger Wohnungen weiterhin billiger wohnen. Dieses Reformgesetz schützt den besitzenden Mieter und bestraft die Schwachen. Es ist doch logisch, dass jeder Vermieter bei solchen Tendenzen der Gesetzgebung bei Neuvermietungen an die Obergrenze der gesetzlich zulässigen Miete geht. Redaktion: Die Zeiten großer Wohnungsbauprojekte sind vorüber, die Vermieter widmen sich verstärkt der Modernisierung ihrer Bestände. Gibt es da Erleichterungen? Prof. Mutschler: Im Gegenteil! Die Fristen für die Wirksamkeit einer Erhöhungserklärung wegen Modernisierung werden verlängert. Das wirkt doch geradezu kontraproduktiv. Einerseits fördert der Staat mit hohem Aufwand die Energieeinsparung - andererseits erschwert der Gesetzgeber nunmehr die Möglichkeiten, eine auskömmliche Wirtschaftlichkeit bei der Modernisierung erreichen zu können. Redaktion: Was würden Sie vorschlagen? Wie könnte man den gerade in Ballungsgebieten notwendigen Wohnungsbedarf decken? Prof. Mutschler: Das kann man auf einen ganz einfachen Nenner bringen: Wir brauchen mehr baureifes Land und freie Mieten. Die gesetzlich gestoppte Miete führt zur Wohnraummangellage. Der beste Mieterschutz ist ein ausgeglichener Wohnungsmarkt. Das ist eigentlich jedem Insider klar. Doch so wie die Dinge nun mal liegen, wird im Wohnungsbau erst dann wieder investiert werden, wenn wir eine riesige Mangellage haben. Durch das Mietrechtsreformgesetz verschlechtert sich also die Lage der Mieter. Das bisschen Reform wird zu Lasten der Mieter zur weiteren Verknappung auf dem Wohnungsmarkt führen.
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