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| vbw legt Konzept zur Änderung des Altersvermögensgesetz (AVmG) vor |
01.02.2001
vbw legt Konzept zur Änderung des Altersvermögensgesetz (AVmG) vor
Stuttgart, 01.02.2001. Damit die im Bundestag verabschiedete Rentenreform nicht Stückwerk bleibt, fordert der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V. die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine praktikable Berücksichtigung der Wohnimmobilie im Altersvermögensgesetz stark zu machen. Traditionell zählt in Baden-Württemberg Wohneigentum zu der bedeutendsten Form der Alterssicherung. Jede zweite Wohnung im Land wird vom Eigentümer selbst genutzt. Er spart damit Mietausgaben ein, die durchschnittlich etwa ein Viertel des Privaten Verbrauchs ausmachen. "Bisher galt das eigene Dach über dem Kopf als Garantie für einen finanziell abgesicherten Lebensabend. Diese Maxime darf auch künftig nicht durch eine lückenhafte Rentenreform auf den Kopf gestellt werden", fordert Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw. "Wenn die Bundesregierung die selbstgenutzte Immobilie nicht in umsetzbarer Weise in den Förderkatalog des Altersvermögensgesetzes aufnimmt, ist die Reform gescheitert ", davon ist Burkhardt überzeugt.
In einem Ergänzungsentwurf belegt die Bau- und Wohnungswirtschaft, dass die selbstgenutzte Wohnimmobilie sehr wohl im AVmG verankert werden kann. Dabei erhöht sich das Fördervolumen, das die Bundesregierung in Bezug auf die Rentenreform festgelegt hat, nicht. Änderungen im §10a EStG machen Ansparformen für Wohneigentum förderfähig. Durch Ergänzungen im neuen § 10a des Einkommensteuergesetzes könnten Ansparguthaben aus Altersvorsorgeverträgen ohne Verlust der Förderung zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Der Paragraph lässt sich so gestalten, dass auch Kapital, das zum Erwerb von Wohneigentum oder zur Anschaffung von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften gebildet wird, nach den Kriterien des AVmG förderfähig würde. Die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft haben diese Verbesserungen in ihrem Vorschlag detailliert ausgeführt. Darin schließen sie auch durch einen Zusatz aus, dass das Altersvorsorgeguthaben durch Verkauf oder Umnutzung des Wohneigentums miss- oder verbraucht wird. "Der Sparer muss die Entscheidungsfreiheit haben, ob er sein Geld in Wohneigentum oder andere Anlageformen investiert", fordert der Präsident des vbw. Sollte die Rentenreform unverändert in Kraft treten, wird es den Schwellenhaushalten noch schwerer fallen, Wohneigentum zu erwerben, da ihnen das neue Rentenkonzept verfügbares Geld "entzieht". "Was ist mit den Schwellenhaushalten, die vom Alterssicherungssparen auf die Finanzierung einer Wohnimmobilie umsteigen möchten? Sie können sich beide Formen der Alterssicherung nicht leisten. Der Weg ins Wohneigentum bleibt ihnen versperrt", kritisiert Burkhardt. Überlegungen, das angesparte Immobilienvermögen zu verrenten, sind realitätsfremd und widersprechen den Vorstellungen der Eigentümer. Ministerpräsident Erwin Teufel sprach sich auf dem Verbandstag des vbw für die Wohnimmobilie in der Altersvorsorge aus. "Wir erwarten, dass die Landesregierung Wort hält und sich - wie es Ministerpräsident Erwin Teufel auf dem letztjährigen Verbandstag des vbw zugesagt hat - für eine praktikable Berücksichtigung des Wohneigentums beim AVmG stark machen wird", betont Burkhardt. "Es gibt keinen triftigen Grund, den Menschen in Deutschland Wohneigentum als Anlageform im AVmG vorzuenthalten."
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