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Keine Diskriminierung des Wohneigentums in der privaten Altersvorsorge
16.01.2001

Keine Diskriminierung des Wohneigentums in der privaten Altersvorsorge

Die bedeutendste Form der derzeitigen privaten Altersvorsorge ist das Wohneigentum. Es darf nicht aus dem Förderkatalog des Altersvermögensgesetztes ausgeklammert werden", fordert Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V.

Die bedeutendste Form der derzeitigen privaten Altersvorsorge ist das Wohneigentum. Es darf nicht aus dem Förderkatalog des Altersvermögensgesetztes aufgeklammert werden", fordert Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V. Die in der Presse vielfach geäußerte Annahme, dass sich das angesetzte Fördervolumen im Altersvermögensgesetz durch die Aufnahme des Wohneigentums erhöhen würde, sei nicht korrekt. Vielmehr biete die Wohnungswirtschaft einen Vorschlag mit dem sich die Hürde der geplanten nachgelagerten Besteuerung auch beim Wohneigentum überwinden lasse. "Wir schlagen eine Einmalbesteuerung mit einem halben durchschnittlichen Steuersatz ohne Mehrwertsteuersatz vor", erläutert Burkhardt. Der Verband habe hierzu Beispielberechnungen vorgelegt. Beim Kauf selbstgenutzten Wohneigentums wird das bis dahin steuerfrei angesparte Vermögen, die zugehörigen Zinsen und die Förderungsbeträge einmal komplett zum halben Steuersatz ohne Mindeststeuersatz versteuert. "Mit diesem Vorschlag wollen wir allen jungen Menschen die Chance auf mietfreies Wohnen im Alter erhalten", betont Burkhardt. Wir haben es sehr begrüßt, dass Ministerpräsident Erwin Teufel sich auf dem Verbandstag 2000 des vbw zugunsten der Alterssicherung durch Wohneigentum ausgesprochen hat", betont Burkhardt. 50 Prozent aller Haushalte bauten über Wohneigentum Vermögen auf. Immerhin 80 Prozent der Deutschen sähen in selbstgenutztem Wohneigentum eine geeignete Form der Altersvorsorge. Finde Wohneigentumsbildung im neuen Rentenkonzept keine Beachtung, führe sich die Reform selbst ad absurdum.
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