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| Verbandstag 2000: vbw fordert mehr Markt in der Wohnungswirtschaft |
06.11.2000
Verbandstag 2000: vbw fordert mehr Markt in der Wohnungswirtschaft
Stuttgart, 19. Oktober 2000. Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V. ging anlässlich seiner Jahrestagung in Stuttgart mit den derzeitigen bundespolitischen Refomvorhaben hart ins Gericht.
Die aktuellen Maßnahmen der Wohnungs-, Steuer- und Rentenpolitik der Bundesregierung sind angesichts ständig fallender Fertigstellungszahlen im Wohnungsneubau nicht mehr länger hinnehmbar. Die Neubauzahlen haben sich seit 1994 halbiert. Angesichts dieser Sachlage leistet sich die Bundesregierung den Luxus, im Jahr 2000 lediglich 600 Millionen Mark als Fördermittel für den Mietwohnungsabau für ganz Deutschland bereit zu stellen. Im Jahre 2001 wird dieser Betrag aller Erwartung nach weiter reduziert. Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw: "Wohnungspolitik hat bei der Bundesregierung keinen Stellenwert mehr. Da werden Förderprogramme wie die "Soziale Stadt" hoschstilisiert, aber verschwiegen, dass die dafür in Ansatz gebrachten 100 Millionen Mark dem bisherigen Fördervolumen entnommen werden. Hier wird doch bloß umverteilt."
Die Mietrechtsreform, die zum 1. Juli 2001 in Kraft treten soll, gefährdet nach Auffassung Burkhardts ohne Not den durch langjährig gefestigte Rechtssprechung bestehenden sozialen Frieden zwischen Vermieter und Mieter. "Diese Reform brauchen wir nicht!" Der Gesetzgeber ist gefordert, das Mietrecht zu vereinfachen. Stattdessen wird die Kündigungs-frist für Mieter auf maximal sechs Monate verkürzt, während der Vermieter weiterhin an eine Kündigungsfrist von maximal zwölf Monaten gebunden bleibt. Zudem soll die Kappungs-grenze bei der Mieterhöhung von heute 30 % auf 20 % gesenkt werden. "Wo soll da die Vereinfachung liegen, wenn ein ursprünglich als Übergangsrecht vorgesehenes Miethöhegesetz nunmehr im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben wird?" fragte Burkhardt. Es wäre besser, dieses Gesetz ganz abzuschaffen als im BGB zu zementieren. Statt Anreize zu bieten, schrecke diese Rechtsreform potenzielle Investoren in der Immobilienbranche ab. Angesichts ausgeglichener Mietwohnungsmärkte stellte Burkhardt fest, "ist ein attraktives Wohnungsangebot letztlich der beste Mieterschutz. Alles redet von Liberalisierung, wir fordern auch im Mietrecht mehr Markt."
Unverständlich ist für Burkhardt auch, dass die Rentenreform, die Bundesarbeitsminister Walter Riester nunmehr auf den Weg zu bringen gedenkt, die Bildung von Wohneigentum als Form der privaten Altersvorsorge nich mehr berücksichtige. "Wohneigentum ist gegenwärtig die mit Abstand bedeutendste Form der privaten Alterssicherung" so Präsident Burkhardt. Über 50 % aller Haushalte bauen die Wohneigentum Vermögen auf. Nach dem Riesterschen Konzept können 2/3 aller zufünftigen Wohnungseigentümer die Doppelbelastung von begünstigtem Alterssicherungssparen und Wohnungsfinanzierung nicht tragen. Gerade die Schwellenhaushalte und die Familien mit Kindern sind hier die Betroffenen. "Dies wirkt sich weiter kontraproduktiv auf den Wohnungsbau und die niedrige Eigentumsquote in Deutschland aus" warnt Burkhardt.
Auch zu landespolitischen Themen äußerte der vbw Kritik. Die Fehlbelegungsabgabe nannte Burkhardt erneut eine "Vertreibungsabgabe, die gut verdienende Mieter aus ihren angestammten Wohnquartieren in attraktive Wohnquartiere im Umland zwingt. Zurück bleiben soziale Brennpunkte in den Städten, die die Attraktivität mindern und die den Geldbeutel der Kommunen in zunehmendem Maße durch nichtinvestive Kosten belasten. Der Verwaltungsaufwand steht zudem in keinem Verhältnis zu den eingenommenen Gebühren." Bayern, Berlin und Hamburg gingen mit gutem Vorbild voran. Während Hamburg vollständig auf die Vertreibungsabgabe verzichtet, liegt in Bayern und Berlin die Eingriffsschwelle bei über 50 %. Paradox nannte Burkhardt die Fehlbelegungsabgabe. "Die Fehlbelegungsabgabe macht kaputt, was vernünftige Förderprogramme mühselig in Gang bringen wollen, nähmlich funktionierende Wohnquartiere." Die Landesregierung habe dieses Problem zwischenzeitlich erkannt. Sie soll nun nicht auf halbem Wege stehen bleiben, sondern die Fehlbelegungsabgabe ganz abschaffen.
Burkhardt bemängelt auch, dass die Modernisierung des Wohnungsbestandes im Lande zu wenig Förderung erfahre. Es könne und dürfe nicht sein, dass das Land in den Fünfziger-, Sechziger- und Siebziger Jahren den Sozialen Wohnungsbau mit hohem Aufwand gefördert, den Vermietern dann eine auskömmliche Miete verwehrt habe und sie nun auf ihren erhaltungsbedürftigen und erhaltungswürdigen Wohnungsbestand sitzen lasse. Allein in den nächsten zehn Jahren, so schätzt das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg, muss für diese Wohnungsbestände mit einem Aufwand von mindestens 5 Milliarden Mark pro Jahr gerechnet werden. Hierfür reicht ein Modernisierungsprogramm des Landes mit völlig unzureichender Ausstattung von 15 Millionen Mark bei Weitem nicht aus.
Auch hier hofft Präsident Burkhardt, dass das Land den von der Bundesregierung eingeschlagenen Irrweg verlässt und ein eigenständiges Modernisierungsprogramm auflegt. Dass damit auch viel für die Umwelt und für die dringend notwendigen Arbeitsplätze im Lande getan werden kann, sollte hierbei nicht ganz vergessen werden. Burkhardt rät deshalb zu einer ressortübergreifenden Förderpolitik. Im Prinzip sind alle Ministerien des Landes an dieser neuen Wohnungspolitik zu beteiligen.
Der vbw und seine Mitgliedsunternehmen tragen seit über 90 Jahren in der Wohnungswirtschaft soziale Verantwortung. Sie stehen bereit, dies auch weiterhin zu tun.
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