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| vbw fordert erneut: Die Fehlbelegungsabgabe muss weg! |
26.10.2000
vbw fordert erneut: Die Fehlbelegungsabgabe muss weg!
Stuttgart, 17. Oktober 2000. "Die Fehlbelegungsabgabe ist eine Vertreibungsabgabe. Sie führt dazu, dass ganze Gebiete zu sozialen Brennpunkten werden", warnt erneut Gerhard Burkhardt, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen.
Bereits im Januar forderte der Verband "Die Fehlbelegungsabgabe muss weg!" Der vbw weiß aus Erfahung: Wer pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich bis zu 6 Mark als Ausgleichsleistung zusätzlich zu seinen Mietkosten zahlen muss, weil sein Einkommen über der zulässigen Einkommensgrenze im staatlich geförderten Wohnungsbau liegt, zieht in eine nicht geförderte Wohnung zu verleichsweise günstigen Bedingungen im Umland. Zurück bleiben soziale Brennpunkte, Ghettos, die die Städte unattraktiv machen und finanziell belasten. Überforderte Nachbarschaften und Problemgebiete beanspruchen die Haushalte der Kommunen und des Landes. Letztlich zahlt der Steuerzahler Geld für Hilfsprogramme und Projekte, die ein Vielfaches der Ausgleichszahlungen aus der Fehlbelegungsabgabe betragen. Unverhältnismäßig hoch ist zudem der Verwaltungsaufwand für die Fehlbelegungsabgabe. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt: Es geht auch anders. In Hamburg existiert die Fehlbelegungsabgabe gar nicht mehr, in den Bundesländern Bayern und Berlin liegt die Eingriffsschwelle bei 50 Prozent. Erst wer das Eineinhalbfache der Richtsätze für Sozialwohnungen verdient, muss pro Quadratmeter Wohnfläche Mietaufschlag zuzahlen. Der vbw begrüßt die Stadtratsentscheidung in Stuttgart. Hier soll die Eingriffsschwelle ab kommenden Jahres auf 50 Prozent angehoben werden. Nun ist die Landesregierung gefordert, die gesetzliche Grundlage der "Vertreibungsabgabe" zu reformieren. "Abschaffung ist die beste Lösung", meint der vbw.
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