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| Kongress zur "Zukunft der Wohnungsgenossenschaften" - vbw fordert zu Reformen |
28.06.2000
Kongress zur "Zukunft der Wohnungsgenossenschaften" - vbw fordert zu Reformen
Wohnungsgenossenschaften bauen an Zukunftskonzepten. vbw fordert Gleichstellung des Genossenschaftseigentums.
Auf dem zweitägigen Kongress zur Zukunft der Wohnungsgenossenschaften in Ulm forderte Gerhard Burkhardt, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V., die steuerliche Gleichstellung des Genossenschaftseigentums mit dem zivilrechtlichen Eigentum, die heute noch nicht wirklich vollzogen sei. Die Regelung in §17 EigZuIG sei misslungen. "Genossenschaftseigentum ist nicht Eigentum zweiter Klasse", betonte Gerhard Burkhardt mit Blick auf die Mitglieder der Wohnungsgenossenschaften. Etwa 330.000 Einwohner im Lande besitzen heute Anteile bei Wohnungsgenossenschaften und verfügen damit nach dem Demokratieprinzip über ein Mitspracherecht in einer Wohnungsgenossenschaft. "Von einem "Rechtsreformschwund", einem drastischen Rückgang wie ihn beispielsweise die Genossenschaftsbanken derzeit verzeichnen, kann bei den Wohnungsunternehmen nicht die Rede sein", erklärte Burkhardt. Dennoch plädierte er für einschneidende Reformen. Die Rechtsform der Genossenschaft müsse attraktiver gestaltet werden, damit sich vor allem junge Menschen stärker angesprochen fühlen. "Wir müssen über mehr Satzungsfreiheit, über neue Vorstandsstrukturen, über ein erweitertes Mehrstimmrecht sowie die Größenstruktur der Wohnungsgenossenschaften kritisch diskutieren", forderte Burkhardt die Vorstände der Wohnungsgenossenschaften in Baden-Württemberg auf. Im Rahmen der Podiumsdiskussion stellte Verbandsdirektor Wolfram Mutschler zur optimalen Betriebsgröße des Wohnungsunternehmens fest:"Es gibt keinen allgemeinen Zusammenhang zwischen Markterfolg und Betriebsgröße". Fusionen seien von Falll zu Fall auf regionaler Ebene zu überlegen. Im Ergebnis werden die Wohnungsgenossenschaften mit weiteren innovativen Dienstleistungsangeboten, mit Modernisierungen sowie mit Kooperationen und Fusionen am markt auftreten. Wachsender Wettbewerb, zunehmender Dienstleistungsgedanke sowie das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) haben hierfür neue Bedingungen geschaffen. Der Fokus der Diskussion richtete sich dabei auf den Förderauftrag für die Mitglieder sowie einen erhöhten Wohnwert für die Mieter. Die Vorstände der 200 Wohnungsgenossenschaften in Baden-Württemberg entschieden sich bei der Sitzung mit eindeutigem Abstimmungsergebnisgegen den intensiv diskutiertenAusstieg aus dem Mietrecht. Wenn das Mietrecht auch gegen das Selbstverantwortungsprinzip im Genossenschaftswesen verstoße, biete es doch - solange nicht bekannt ist, was andernfalls gelten soll - klare Rechtssicherheit, werteten sie. Die Wohnungsgenossenschaften in Baden-Württemberg sind auch bereit, im Rahmen der Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände ihre jahrzehntelange Erfahrung im Immobiliengeschäft einzubringen und bieten sich als verlässlicher Partner für eine sozialverträgliche Privatisierung an.
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