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Verband befürchtet Prozesslawine
vbw: Antidiskriminierungs - Verbände sind Unfug
Verband befürchtet Prozesslawine

Stuttgart, 08.04.2005. Auch nach den jüngsten Nachbesserungen des Entwurfs der Rot-Grün-Fraktionen zum Antidiskriminierungsgesetz lehnt der vbw Ver-band baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V. den überarbeite-ten Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz (ADG) entschieden ab. "Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Anschlag auf die Vertragsfreiheit", bemängelt Verbandspräsident Gerhard A. Burkhardt.

"Wohnraumvermietung ist generell kein 'Massengeschäft' im Sinne des ADG" fügt Burkhardt an. Die Auswahl eines Mieters erfolge in jedem Falle individuell. Es gehe einfach an der Realität vorbei, die Vermietung von Wohnraum "ohne Ansehen der Person" im Gesetz darstellen zu wollen. Gerade bei Dauerschuld-verhältnissen, wie bei der Vermietung von Wohnraum, komme es entscheidend auf das Ansehen der einzelnen Person an.

Burkhardt hält auch die Beweislastregelung für unzumutbar. Die bloße Glaub-haftmachung von Wohnungsbewerbern, sie seien benachteiligt worden, kann nicht zu einer Umkehr der Beweislast führen. Der Vermieter wäre sonst ver-pflichtet, bei einer Vielzahl von Wohnungsbewerbern nachzuweisen, er habe Keinen im Sinne des ADG benachteiligt. Ein einfaches Rechenbeispiel zeige, dass hier ein gigantisches Verwaltungs- und Kostenproblem entstehen würde: Der vbw vertritt 500.000 Wohnungen. Bei einer Fluktuationsrate von 8 % finden jährlich 40.000 Mieterwechsel statt. Bei durchschnittlich zehn Bewerbern pro Wohnung (in Stuttgart sind es sicherlich wesentlich mehr) müssten jährlich 400.000 Gesprächsprotokolle erstellt werden.

Burkhardt hält ferner die im Entwurf enthaltene gesetzliche Installierung von Antidiskriminierungsverbänden für einen Unfug schlechthin. Diese Verbände können nach wie vor abgetretene Ansprüche geltend machen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass Ansprüche gegen eine pauschale Geldforderung ab-getreten werden. Die Folge ist eine Kommerzialisierung der abgetretenen An-sprüche. Dadurch sind ähnliche Missstände zu erwarten, wie man sie mit den Abmahnvereinen aus der Vergangenheit kennt.

Auch für eine Antidiskriminierungsstelle besteht nach Auffassung des vbw kei-ne Notwendigkeit. Die Wohnungsunternehmen müssten ansonsten nicht nur mit den Gerichten, sondern künftig auch mit Antidiskriminierungsverbänden und mit Antidiskriminierungsstellen verhandeln. "Das steht im krassen Wider-spruch mit der von allen Regierungsparteien geforderten Deregulierung", so Burkhardt.

Nach Auffassung des vbw wird sich die Vielzahl der neuen Regelungen und der ungeklärten Rechtsprobleme weiter negativ auf das Beschäftigungsklima aus-wirken. Der Gesetzgeber solle die europäischen Richtlinien 1:1 umsetzen. "Die deutsche Wirtschaft hat derzeit andere Probleme, als sich mit einem ADG zu befassen", so Burkhardt.
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