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Immobilienwirtschaftliche Entwicklungen auf den Punkt gebracht

Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, ging in seiner Begrüßung auf die aktuellen Entwicklungen in der baden-württembergischen Wohnungspolitik ein. „Energie einzusparen und erneuerbare Energien einzusetzen, ist mit Blick auf die Zukunft ein wichtiger Schritt“, sagte er. „Dies jedoch in einem Gesetz festzuschreiben, das die ökonomischen Aspekte komplett den ökologischen unterord-net, scheint mir fragwürdig“. Kritisch ist der Entwurf hauptsächlich im Bereich der Bestandsgebäude. Der vbw hat deshalb gefordert, dass Modernisierungsmaßnahmen, die über die Anforderungen der EnEV hinausgehen, Mieterhöhungen ermöglichen sollten.

Prof. Dr. Ulrich Goll, Justizminister und stellvertretender Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, kritisierte am geplanten Bundesgesetzesentwurf zur Energieeffizienz in Gebäuden, dass der Energieausweis als „rechtliches Folterinstrument“ genutzt werden soll. Er habe eigentlich keine rechtliche Wirkung. „Die Bundesregierung lässt seit Jahren keine Gelegenheit aus, die Eigentümer zu quälen“, sagte Goll und verwies unter anderem auf den Wegfall der Eigenheimzulage. Wie beim AGG könnte man es mit dem guten Willen zu einer Sache auch deutlich übertreiben. Man müsse diejenigen – also Unternehmer, aber auch Vermieter - machen lassen, damit es einem Land und seinen Bewohnern gut geht.

Die Bedeutung der europäischen Politik auf die deutsche Gesetzgebung stellte Dr. Jürgen Galonska vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen klar. „Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist eingebettet in die Regelwerke des Binnenmarktes, die zum Beispiel den Wettbewerb, die Beihilfevorschriften und die Vergabevorschriften umfassen“, sagte Galonska. Er verwies auf die seit 1. Januar 2007 geltende Beihilfe-Verordnung, die die Beihilfeobergrenze von 100.000 Euro innerhalb dreier Steuerjahre auf 200.000 Euro verändert hat. Das Beihilfeäquivalent von Bürgschaften zu der 200.000 Euro-Obergrenze liege bei 1,5 Millionen Euro. Der Verbürgungsanteil des zugrunde liegenden Darlehens dürfe zudem 80 Prozent nicht übersteigen, sonst sind die finanziellen Zuwendungen vorab in Brüssel zu notifizieren. „Das erfordert einen enormen Zeit-, Verwaltungs- und Kostenaufwand und ist eine Verschlechterung zur bisherigen Regelung“, sagte Galonska.

Auch die Referenten zum Thema „Immobilien-Projektmanagement“ richteten ihren Blick auf die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen. Prof. Dr. Alfred Ruther-Mehlis gab zu bedenken, dass die fachlichen Anforderungen, die Zahl der Projektbeteiligten, die Kooperations- und Partizipationsanforderungen bei einer zunehmend unsicheren Marktentwicklung ansteigen. Projektmanagement ist daher Kommunikations- und Risikomanagement und zuständig für Koordination, Kooperation und Schnittstellenmanagement. Der Erfolg von Projekten wird durch drei konkurrierende Zielvorgaben bestimmt: das Sach-, das Kosten- und das Terminziel. Wird ein Ziel forciert, funktioniert dies meist nur zu Lasten der anderen Ziele. Ruther-Mehlis stellte einen fünfstufigen Problemlösungszyklus vor, der in jeder Projektphase durchgeführt wird. Dieser umfasst die Arbeitsschritte von der Bestandsaufnahme und –analyse über die Zielsetzung und das Konzept, bis zur Bewertung und Entscheidung. Je größer die Komplexität eines Projektes sei desto umfangreicher müsse die Analyse ausfallen. „So lassen sich Zeit und Kosten in der Ausführung des Projektes sparen“, sagte Ruther-Mehlis. Ralf Mazur, Mitglied der Geschäftsführung der LBBW Immobilien Projektmanagement GmbH, stellte gelungenes Projektmanagement am Beispiel des Baus eines Verwaltungsgebäudes am Standort Karlsruhe vor. Dies reicht von der Aufgabenstellung bis zum abschließenden Mängelbeseitigungsmanage-ment am Neubau. Wie dies im Bestand funktioniert, demonstrierte Joachim Beuchert, Proku-rist der Stadtsiedlung Heilbronn. Er berichtete vom Projekt „Nordstadt Heilbronn“, das Modellcharakter für die städtebauliche Erneuerung innerstädtischer Wohnquartiere in Heilbronn besitzt.

Die neuesten Tendenzen und Entwicklungen im Arbeitsrecht legte Prof. Dr. Gerhard Wilhelm, CMS Hasche Sigle, anhand von aktuellen Urteilen dar. So gehe aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli diesen Jahres hervor, dass durch den Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrages der frühere Arbeitsvertrag obsolet wird. Weiter ging Wilhelm auf die Themen des Tarifsozialplans, der ausreichenden Sozialauswahl und der Verdachtskündigung ein. Er berichtete über das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landesgerichts München, welches die Zillmerung, also das vorrangige Abtragen der Vertragsabschlusskosten, im Rahmen von Altersversorgung durch Entgeltumwandlung für unzulässig erklärt hat und den Arbeitgeber zur Aufstockung verpflichtet.

Das AGG nimmt die Arbeitgeber noch stärker als bisher in die Pflicht, aufmerksam und sensibel Diskriminierungen vorzubeugen. Das machte Dr. Michael Worzalla, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in seinem Vortrag deutlich. Bei der Bewerbung, der Einstellung und der Arbeitsvergütung, bei den Aufstiegs, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und der betrieblichen Altersversorgung darf keine Diskriminierung gegenüber Arbeitnehmern aus Gründen der Rasse, aufgrund der ethnischen Herkunft, des Alters oder des Geschlechts, aufgrund der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung oder der sexuellen Identität begangen werden. „Bisher sind in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nur zwei, drei Einzelfälle entsprechender Verfahren bekannt geworden“, sagte Worzalla. Er warnte aber vor Unachtsamkeit. Mittlerweile gebe es einen Personenkreis, der sich auf die Abmahnung von diskriminierenden Formulierungsfehlern in Stellenausschreibungen spezialisiert habe.

Stephan Volpp von der Kanzlei Frühwald & Volpp hatte die Änderungen in der „Bibel der Wohnungseigentumsverwalter“ im Blick. Das novellierte WEG-Recht schreibt nunmehr die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft fest. Die Gemeinschaft kann klagen, aber auch verklagt werden. In seinem dreizehn Punkte umfassenden Vortrag ging Volpp unter anderem auf die Änderungen rund um die Beschlusssammlung sowie des Kostenverteilschlüssels ein.

In seinem Schlusswort dankte Prof. Wolfram Mutschler, Geschäftsführer der AWI und Verbandsdirektor des vbw, den Referenten, Teilnehmern und Sponsoren. Seinen besonderen Dank sprach er dem scheidenden, langjährigen Studienleiter und Mitbegründer der AWI, Herrn Prof. Dr. Eduard Mändle, aus, der auch in diesem Jahr wieder durch die Veranstaltung geführt hat. Abschließend wies Mutschler auf die nächsten Baden-Badener Tage am 25. und 26. September 2008 hin.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der AWI



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