|
|
 |
|
|
 |
| Verbandspräsident schlägt Alarm |
09.12.2004
Politisch korrektes Handeln wird die integralen und sozialen Aspekte der Wohnungsvermietung in den Hintergrund drängen, wenn das Antidiskriminierungsgesetz wie geplant umgesetzt wird, befürchtet vbw-Präsident Gerhard A. Burkhardt. Die Umkehr der Beweislast stelle besonders die Wohnungswirtschaft vor große Probleme. Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen sieht auf die 300 Mitgliedsunternehmen, bei denen jeder achte Baden-Württemberger Wohnraum nutzt, eine Flut von Gerichtsverfahren zukommen. Zukünftig hätte jeder abgelehnte Bewerber für eine Mietwohnung das Klagerecht mit entsprechender Schadensersatzpflicht des Vermieters. Die Beweislast, dass keine Diskriminierung der Grund für die Absage ist, würde allein beim vermietenden Unternehmen liegen.
Die für das Gesetz ursächliche EU-Richtlinie sieht ein Diskriminierungsverbot nur bei rassischen oder ethnischen Gründen vor. Die Bundesregierung "hat hier ohne Grund erheblich draufgesattelt", so Burkhardt. Nunmehr sollen schadensersatzpflichtige Verbote auch aus sexuellen, religiösen, geschlechtsspezifischen, weltanschaulichen oder altersbedingten Gründen Gesetz werden. Der Gesetzgeber tue mit diesem Vorstoß weder den Mietern einen Gefallen noch den schutzbedürftigen Minderheiten. Einer weiteren Verschlechterung der wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen müsse Einhalt geboten werden. "Ein derartiges verwaltungsintensives Monstrum steht in eklatantem Widerspruch zu der allseits geforderten Deregulierung", tadelt Burkhardt. Um eine freie Mietwohnung bewerben sich in Baden-Württemberg bei den Mitgliedsunternehmen des vbw im Schnitt zwölf Interessenten, in den Ballungsgebieten und Städten mit Hochschulen sogar bis zu 300 Interessenten. "Wohnungsunternehmen sind keine Kleinbetriebe, die das Gesetz nur bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters trifft. In unserer Branche würden wir täglich mit der Klagedrohung leben und uns täglich rechtfertigen müssen", so Burkhardt. Die Mieterauswahl nach dem Gesichtspunkt des sozialen Umfelds und damit integrale Aspekte der Stadtentwicklung würden mit dem Antidiskriminierungsgesetz vernachlässigt. "Zukünftig müssen wir vor Gericht begründen, warum wir zum Beispiel an eine türkische Familie und nicht an eine griechische Familie vermietet haben", befürchtet der vbw-Präsident. Die Aufbewahrung des Bewerberbogens wäre dann nicht mehr ausreichend, es müsste der Gesprächsverlauf mit dem Mietinteressenten genau protokolliert werden. "Problematisch ist auch der Imageschaden, der entsteht, wenn kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften wegen Antidiskriminierungsvorwürfen vor Gericht stehen", so Gerhard A. Burkhardt.
|
 |
|
 |
 |
|
|
 |
 |
 |
| Ausnahme von der Bankenabgabe für Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung gefordert |
Stuttgart, 23.7.2010 In Baden-Württemberg bieten 15 Wohnungsgenossenschaften ihre... mehr ...
|
 |
 |
| Wohnungsgenossenschaften praktizieren Soziales Management |
Von der Mietschuldnerberatung bis zum Quartiermanagement
Ulm 9. Juli 2010 Wen... mehr ...
|
 |
 |
| vbw kritisiert die geplante Kürzung der Mittel für die Städtebauförderung |
„Verheerendes Signal für die Städte Baden-Württembergs“
Stuttgart 11.06.... mehr ...
|
 |
 |
| Wohnungswirtschaft leistet hohen Umwelt- und Sozialbeitrag |
vbw fordert: Mietrecht vereinfachen
Villingen-Schwenningen, 19. Mai 2010 Währe... mehr ...
|
 |
 |
 |
|
|