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Steuerchaos für Handwerker, Bauunternehmen und Bauträger
vbw beklagt unnötigen Bürokratismus

Stuttgart, 26. Mai 2011 Aufgrund einer Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung, die erst im April 2011 bekannt gemacht wurde, haben Bauunter-nehmer und Handwerker seit Jahresbeginn Rechnungen an Bauträger steuerrechtlich unrichtig ausgestellt. Der Irrtum hat zwar weder die Beteiligten noch das Finanzamt geschädigt, dennoch soll rückwirkend eine Korrektur erfolgen, die sowohl für die Bauträgerunternehmen und Handwerker als auch für die Finanzämter einen immens hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Leichter wäre es für alle Beteiligten, wenn das neue Verfahren erst zum 1.1.2012 zur Anwendung kommen würde.

Bislang haben Bauunternehmen und Bauhandwerker in ihren Rechnungen an Bauträger die Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt. Zum 31.3.2011 hat das Landesfinanzministerium in einem Schreiben an den vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. nun klargestellt, dass diese Regelung sich seit 1.1.2011 geändert habe. Seither dürfen Bauunternehmen und Bauhandwerker den Bauträgern nur noch den Nettobetrag in Rechnung stellen. Die Umsatzsteuer führt dann der Bauträger ab, der dies bislang nicht musste.

Da das neue Verfahren bereits rückwirkend zum 1.1.2011 gelten soll, müssen alle bis dato geschriebenen Rechnungen berichtigt und dem Finanzamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Prozess ist unglaublich aufwändig und völlig unnötig, da das Finanzamt die Umsatzsteuer ja bereits erhalten hat. Der Handwerker muss sich die Rechnungsberichtigung vom Finanzamt genehmigen lassen. Nach der Genehmigung erhält der Handwerker die abgeführte Umsatz-steuer zurück und muss diese an den Bauträger weiterreichen, der ja jetzt für den Handwerker an das Finanzamt bezahlen muss. Das Finanzamt hat bereits die Umsatzsteuer, nur möchte es sie jetzt vom Bauträger statt vom Handwerker bekommen. Das Geld wandert sozusagen im Kreis. Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw, kritisiert: „Mehr Bürokratie war nie!“

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) war ursprünglich für Bauleistungen zwischen Subunternehmen und Bauunternehmen eingeführt worden, um dem Finanzamt Ausfälle durch Insol-venzen von Bauunternehmen zu ersparen. Es betraf Bauträger nicht. Besonders gravierend ist die Situation für Wohnungsunternehmen, die auch als Bauträger tätig sind. Diese müssen nun durch die verschleppte Klarstellung nicht nur beim Neubau, sondern auch bei allen Bauleistungsrechnungen, also auch denjenigen für die Modernisierung oder laufende Instandhaltung der Wohnungsbestände, Berichtigungen vornehmen. Allein bei den vom vbw betreuten Wohnungsun-ternehmen sind über 3.000 Handwerker von der Rechnungsberichtigung betroffen. „Statt Steuervereinfachung und Bürokratieabbau erleben wir hier ein unglaubliches Steuerchaos, das die Immobilienbranche viel Zeit und damit viel Geld kosten wird“, beklagt Burkhardt. Die einfachste Lösung, nämlich die Ände-rung auf das Jahr 2012 zu verschieben, sei hier nicht wahrgenommen worden.
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