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Erhöhung der Grunderwerbssteuer
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. Oktober 2011 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen. Hiernach erhöht sich der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von bislang 3,5 Prozent auf nunmehr 5 Prozent.

Ausweislich des Gesetzeswortlauts tritt das Gesetz nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg ist für den 4. November 2011 vorgesehen. Das heißt, die Grundsteuererhöhung gelangt ab dem 5. November 2011 zur Anwendung. Kaufverträge, die vor dem 05.11.2011 abgeschlossen werden, unterliegen noch dem Steuersatz von 3,5%.
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