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Reform der Grundsteuer zu Lasten der Mieter
23.09.2004

Reform der Grundsteuer zu Lasten der Mieter

Stuttgart, 22.09.2004. Eine Reform der Grundsteuer wird zum Teil drastische Erhöhungen nach sich ziehen und zu Lasten der Mieter gehen. Dies befürchtet der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen. Nach den Berechnungen des vbw würde bei einer Abkehr vom Einheitswert hin zum Bodenrichtwert die Bewertungsgrundlage je nach Baujahr um das Elffache bis zum Siebzehnfachen gegenüber dem jetzigen Einheitswert ansteigen.

"Jede Veränderung an der Grundsteuer wirkt sich beim Wohnungsnutzer aus, egal ob es der Mieter oder der Eigentümer ist", betont Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw. Der auch in Baden-Württemberg diskutierte Reformentwurf stammt von den Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und Bayern. Die Vorlage zielt auf eine Verwaltungsvereinfachung, da die bisherige Grundlage - der Einheitswert aus dem Jahr 1954 - bei der Ermittlung der Grundsteuer sehr verwaltungsintensiv ist. Nach Einschätzung des vbw ist die Verwaltungsvereinfachung durch Verlagerung vom Finanzamt auf viele Gemeinden nicht realistisch und nur vorgeschoben, um die Kommunalhaushalte zu Lasten der Grundstückseigentümer und Mieter zu sanieren. "Problematisch ist auch, dass es für die Ermittlung der Bodenrichtwerte keine gesetzliche Grundlage gibt. In der Praxis zeigen sich erhebliche Unterschiede. Manche Gemeinden haben überhaupt keine oder nur veraltete Bodenrichtwerte", so Burkhardt. In Zusammenhang mit Hartz IV stellen die Mitgliedsunternehmen im vbw eine große Verunsicherung bei den Mietern fest. Aber auch den Wohnungsunternehmen selbst fehlt es an Prognosen. "Seriöse Schätzungen der Zahl derjenigen, die wegen Hartz IV umziehen müssen, gibt es nicht. Denn wir wissen nicht, wie die Bezieher von Arbeitslosenhilfe derzeit wohnen", betont vbw-Präsident Burkhardt. Der vbw geht davon aus, dass ein Bezieher von Arbeitslosenhilfe mit Wohngeld durchschnittlich mehr für das Wohnen ausgibt, als ein Sozialhilfeempfänger. Wenn in Zukunft das Wohngeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II wegfällt, müssten diese sich bei ihren Wohnausgaben einschränken. Der Verband rechnet daher mit einer drastischen Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit. Zusammen mit dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen setzt sich der vbw dafür ein, dass bei der Nutzung von genossenschaftlichen Mietwohnungen die Genossenschaftsanteile nicht als Vermögen angerechnet werden. Auch Mietkautionen dürften nicht als Vermögen angerechnet werden, da der Mieter über sie erst verfügen kann, wenn er die Wohnung kündigt. Der vbw zählt im Jahr 2004 rund 300 Mitgliedsunternehmen. Zwei Drittel davon sind Wohnungsgenossenschaften, ein Drittel sind Wohnungsgesellschaften bzw. Aktiengesellschaften. Die Mitgliedsunternehmen des vbw bewirtschaften etwa 500.000 Wohnungen. Jeder achte Einwohner Baden-Württembergs wohnt derzeit bei einem Mitgliedsunternehmen des Verbandes.
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