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| Stellungnahme des vbw zur Eigenheimzulage |
20.09.2004
Stellungnahme des vbw zur Eigenheimzulage
Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw, hat die Entscheidung der Bundesregierung, die Eigenheimzulage trotz heftiger Kritik ab 2005 ersatzlos zu streichen, als krasse Fehlentscheidung bezeichnet. Der vbw appelliert erneut an die Landesregierung, in ihrer Haltung gegen die Abschaffung der Eigenheimzulage standhaft zu bleiben.
Die Bundesregierung hatte am 23.07.2004 beschlossen, die Eigenheimzulage abzuschaffen, nachdem erst zum 01.01.2004 wesentliche Einschnitte bei der Zulage hingenommen werden mussten. Die Abschaffung ist aber ohne Unterstützung des Bundesrates nicht machbar. Baden-Württemberg muss deshalb bei seiner bisher entschiedenen Ablehnung einer Abschaffung der Eigenheimzulage bleiben. Baden-Württemberg liegt bei den wichtigsten Indikatoren der Wohnungsversorgung deutlich unter den Vergleichswerten der westlichen Bundesländer. In Baden-Württemberg entfallen beispielsweise auf 1.000 Einwohner lediglich 444 Wohnungen. Das sind weniger als in jedem anderen Bundesland. Infamerweise sollen angeblich die durch die Abschaffung der Zulage frei werdenden Mittel in die Bildung fließen. Das ist billige Polemik nach der Devise "Bildung statt Beton". Gerade Baden-Württemberg hat alle Ministerien zu kinderfreundlicher Politik verpflichtet. Wohnungseigentum prägt die Entwicklung unserer Kinder entscheidend. Wenn Kinder wegen fehlendem Wohnraum erst gar nicht geboren werden, geht die Investition in die Bildung ins Leere. Die Streichung der Eigenheimzulage würde sich außerdem als klassisches Eigentor der Politik erweisen: Werden wegen des Wegfalls der Eigenheimzulage nur 20.000 Wohnungen nicht gebaut, führt dies bei Herstellungskosten von T€ 150 je Wohnung zu 3 Milliarden Euro Investitionsausfall jährlich und damit zu 750 Millionen Euro weniger Steueraufkommen. Dies bedeutet außerdem einen Verlust von mehr als 40.000 Arbeitsplätzen. Schließlich gewinnt die Eigenheimzulage bei der privaten Altersvorsorge angesichts des längst eingetretenen demografischen Wandels unserer Gesellschaft und der aktuellen Diskussion zu Hartz IV entscheidende Bedeutung. Burkhardt sagte abschließend: "Über Modifizierung der Eigenheimzulage kann man sich unterhalten. Etwa über den Einsatz nach regionalen Gegebenheiten der Bundesländer oder als Lenkungsinstrument der Städtebaupolitik durch zielgerichtete Förderung innerstädtischen Wohnraumes."
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