DMB und vbw appellieren für Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg (DMB) und der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. appellieren gemeinsam an den Bundesgesetzgeber, § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) zu reformieren, um Auswüchse bei den Wohnungsmieten wieder begrenzen zu können.
§ 5 WiStG behandelt Mietpreisüberhöhungen. Danach kann, wer „unangemessen hohe Entgelte“ für Wohnraum fordert, mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dieser Paragraph gilt dem Schutz des Mieters. Doch seit der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 von einem Mieter verlangte, zu beweisen, dass der Vermieter das geringe Wohnungsangebot zur Durchsetzung des zu hohen Mietpreises ausgenutzt hat, kommt die Bestimmung faktisch nicht mehr zur Anwendung.
Deshalb fordern DMB und vbw eine Reform des § 5 WiStG. Der Gesetzentwurf „Zur Zusammenführung und Verbesserung der Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Wohnraummangel“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom Mai 2019 wäre nach Ansicht von DMB und vbw hinsichtlich § 5 WiStG ein praxistauglicher Reformvorschlag gewesen, um Marktexzesse bei den Mietpreisen wirksam zu begrenzen. Er sah vor, die Regelung des Wirtschaftsstrafgesetzes in das Zivilrecht überzuleiten, ohne dass es zukünftig auf das Ausnutzen einer Zwangslage durch den Vermieter ankommen sollte. Entgelte, die die ortsüblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent überschreiten, sollten unwirksam sein. Als Sanktion sollte die vereinbarte Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete abgesenkt und die überzahlte Miete vom Mieter zurückgefordert werden können. Die Zahlung eines Bußgeldes durch den Vermieter sollte dagegen entfallen. Zudem sollten Inserate für Wohnungen zu Wucherpreisen verboten werden und u. a. durch Mietervereine abgemahnt werden können. Doch der neue Gesetzesentwurf nun mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ sieht diesen Vorschlag nicht mehr vor. DMB und vbw fordern gemeinsam, dass die Reform des § 5 WiStG nicht im Sande verlaufen darf. „Er soll in das Bürgerliche Gesetzbuch und damit in das Zivilrecht übernommen werden“, sind sich die Vertreter von DMB und vbw einig.
„Der Gesetzgeber sollte den schwarzen Schafen am Wohnungsmarkt Grenzen setzen. Sie verzerren das Bild des redlichen Vermieters und treiben die Preise an“, erklärte hierzu die vbw-Verbandsdirektorin, Dr. Iris Beuerle. Sie wies aber zudem darauf hin, dass ein breites Wohnungsangebot der beste Mieterschutz sei. Daher brauche es weiterhin den politischen Willen und Einsatz für mehr Wohnungsbau, um den Druck auf den Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg im Sinne des bezahlbaren Wohnens zu entlasten, fügte Beuerle hinzu.
Der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, „hofft auf die Einsicht der Großen Koalition in die Dringlichkeit zur gesetzlichen Eindämmung der Mietpreisexplosion, wenn sie länderspezifische Regelungen wie den ‚Berliner Mietendeckel‘ vermeiden will“. Er bedankte sich ausdrücklich für die Beteiligung des vbw an diesem gemeinsamen Appell. „Die im vbw zusammengeschlossenen kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen zeigen, dass man zu fairen Preisen auch unterhalb der Marktmiete gutes und sicheres Wohnen ermöglichen und dabei solide wirtschaften kann“, so Rolf Gaßmann.