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Ein gutes Signal für mehr Wohnungsbau

„Wir begrüßen, dass sich das Wirtschaftsministerium für die Verlängerung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens im Außenbereich ausgesprochen hat. Wir fordern sogar die zeitliche Entfristung des Paragraphen 13b Baugesetzbuch. Er ermöglicht schnelle, einfache Bebauungsplanverfahren an den Gemeinde- und Stadträndern für einen begrenzten Flächenumfang. Im Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes soll die verlängerte Geltung dieses beschleunigten Verfahrens umgesetzt werden. Das Gesetz muss allerdings noch den Bundestag passieren. Das wäre ein gutes Signal für mehr bezahlbaren Wohnraum im Land“, sagt Dr. Iris Beuerle, Verbandsdirektorin des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

„Es braucht Vorfahrt für den Wohnungsbau, wenn das Wohnen im Land nicht noch verstärkt zur sozialen Frage werden soll“, appelliert die Verbandsdirektorin. Es wäre das falsche Zeichen, jetzt das vereinfachte, praxisnahe Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch, das bislang immerhin 40 Prozent der Kommunen im Land genutzt haben, nicht weiter zu ermöglichen. Selbst aus den sogenannten ländlichen Regionen melden die Mitgliedsunternehmen im vbw einen Mangel an Flächen für den Wohnungsbau. „Insbesondere bezahlbare Bauflächen sind der Flaschenhals beim Wohnungsbau - in nahezu allen Regionen“, erklärt die Verbandsdirektorin. Und derzeit sehe es nicht so aus, als würde die Corona-Pandemie daran etwas ändern. „Jede Vereinfachung und Beschleunigung im Bauprozess und damit jede neue Wohnung sorgt für Erleichterung auf den Wohnungsmärkten“, so Beuerle.

Natürlich gelte bei den Städten und Gemeinden das Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung. „Das ist gut und richtig“, sagt die Verbandsdirektorin. Dieses Prinzip dürfe jedoch nicht die notwendige Errichtung zusätzlichen Wohnraums verhindern. „Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen bleibt unverzichtbar“, meint die Verbandsdirektorin. Denn die Innenentwicklung ist endlich und teuer. Die wenigen und häufig schwierigen sowie belasteten Flächen in den Städten allein reichen nicht aus, um die Wohnraumnachfrage zu decken – insbesondere nicht für das bezahlbare Wohnen.

„Die Wohnungswirtschaft geht traditionell verantwortungsvoll mit den Flächen um. Sie baut vorwiegend Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau. Dieser spart gegenüber dem Bau von Eigenheimen mehr als die Hälfte der Fläche. Das ist effektiv und hält den Flächenfraß in Maßen“, betont die vbw-Chefin. „Wir fordern daher die Kommunen auf, den § 13b nicht nur für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern zu nutzen, sondern insbesondere auch für die Planung von Geschosswohnungsbau einzusetzen“, so Beuerle.

(Berichtigte Zumeldung zur Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums mit der Headline: Nachfrage nach dem beschleunigten Bebauungsplanverfahren im Außenbereich nach § 13b BauGB weiterhin groß, 4. Januar 2021)