Zum Hauptinhalt springen

Sie haben als Mitglied noch keine Zugangsdaten für den Mitgliederbereich?

Dann registrieren Sie sich hier.

Registrieren

0711 16345-0

info@vbw-online.de

 

Anschrift

Herdweg 52/54
70174 Stuttgart
 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8:30 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag
13:00 - 17:00 Uhr

 

Zu den Ansprechpartnern

vbw: Bauministerkonferenz muss sich für verlässliche und planbare Förderpolitik einsetzen

Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. fordert die Vorsitzende der Bauministerkonferenz des Bundes und der Länder, Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg, auf, sich für eine verlässliche und solide Förderpolitik der Bundesregierung einzusetzen. „Das Land fordert mehr bezahlbaren Wohnraum und Klimaneutralität bis 2040 Ohne eine angemessene Förderung ist beides nicht zu erreichen“, sagte Dr. Iris Beuerle, Verbandsdirektorin des vbw. „Zuschüsse der KfW sind bei unseren Wohnungsunternehmen keine Mitnahmeeffekte. Sie werden dafür eingesetzt, dass Mieten bezahlbar sind. Bei Wohnungsneubauten, bei denen die komplett gestoppte EH55-Förderung der KfW vorgesehen war, beträgt die Mietsteigerung bis zu 1,53 Euro pro Quadratmeter und Monat.“

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung rückwirkend auf den 01. Februar 2022 im Förderprogramm des Landes „Wohnungsbau BW 2020/2021“ eine Kompensationsförderung im sozial gebundenen Mietwohnungsbau für die Effizienzhausstufe 55 (NH55) eingeführt hat“, betonte Beuerle. Damit soll die wegfallende NH55-Förderung des Bundes ausgeglichen werden. Die Kompensation in Höhe von 18.000 Euro pro Wohneinheit in der sozialen Mietwohnraumförderung soll auch für das neue Förderprogramm des Jahres 2022 fortgelten, zumindest bis der Effizienzhausstandard 55 im Neubau dem gesetzlichen Standard des Gebäudeenergiegesetzes entspricht. „Das ist positiv, reicht aber nicht aus“, so Beuerle. Zudem betreffe die Kompensationsförderung des Landes ohnehin nur den geförderten Wohnungsbau. Es brauche daher bundesseitig gute Lösungen für alle Effizienzhausstandards – im Neubau wie in der Sanierung – das werde das Land allein nicht richten können.

Seit 22.02.22 ist es zwar wieder möglich, Anträge für die Sanierungsförderung der bundeseigenen Förderbank KfW unter den bis zum Förderstopp geltenden Bedingungen einzureichen – die Fördersumme ist allerdings auf 9,5 Mrd. Euro gedeckelt. Die Förderung für den EH40-Standard im Mietwohnungsbau ist auf nur eine Milliarde Euro bis zum Jahresende begrenzt, bei halbierten Fördersätzen. „Das reicht bei weitem nicht aus. Dieses Volumen wird schnell ausgeschöpft sein“, ist Beuerle überzeugt. Über die Zukunft der Förderung wird im Bund noch beraten. „An der Bauministerkonferenz ist es nun, eine verlässliche und planbare Förderung des Bundes einzufordern, die nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Bezahlbarkeit beim Wohnraum im Blick hat“, so Beuerle. „Maßstab müsse künftig außerdem die Reduktion der Treibhausgasemissionen sein und nicht allein die Energieeffizienz“, ist die Verbandsdirektorin überzeugt.