Zum Hauptinhalt springen

Sie haben als Mitglied noch keine Zugangsdaten für den Mitgliederbereich?

Dann registrieren Sie sich hier.

Registrieren

0711 16345-0

info@vbw-online.de

 

Anschrift

Herdweg 52/54
70174 Stuttgart
 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8:30 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag
13:00 - 17:00 Uhr

 

Zu den Ansprechpartnern

vbw kritisiert: Fördermittel für den Wohnungsbau reichen bei steigender Nachfrage nach günstigem Wohnraum nicht aus

63,12 Millionen Euro stellen Bund und Land ge-meinsam für die Wohnraumförderung in Baden-Württemberg zur Verfügung. Das weist der Bericht mit den Leitlinien zur Wohnraumförderung im Land für das Jahr 2014 aus. Zu den Bundesmitteln in Höhe von 48,5 Millionen Euro gibt das Land lediglich die Summe aus den Einnahmen der erhöhten Grunderwerbs-steuer; das waren im Jahr 2013 rund 18 Millionen Euro. Das ist zu wenig, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Zumindest sollten vorhan-dene Überhänge aus den Jahren 2012 und 2013 übertragen werden, so der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilien-unternehmen e.V. in seinem Statement zur öffentlichen Anhörung im Landtag.

Seit mehr als einem Jahr wird intensiv über den Bedarf an günstigem Wohn-raum diskutiert. Reagiert hat das Land aber allein ordnungsrechtlich mit einem wohnungspolitischen Maßnahmenpaket, bestehend aus einem Zweckentfrem-dungsverbotsgesetz und einer Umwandlungsverordnung. Maßnahmen, die in Baden-Württemberg im Jahre 2006 abgeschafft wurden, weil damit keine ein-zige neue Wohnung mehr geschaffen wurde. „Die Erhöhung des Fördervolu-mens wäre die bessere Maßnahme gewesen“, kritisiert Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw. Stimmen die Rahmenbedingungen, wird das Landeswohn-raumförderungsprogramm auch abgenommen. Das hat sich schon bei den Ver-besserungen im Programm 2013 gezeigt. Erforderlich ist eine flexible und nach-haltige Ausgestaltung der Fördervorgaben mit ausschließlich zielgerichteten Bindungswirkungen. „Noch höhere Akzeptanz würde das Programm erhalten, wenn das Instrument der ‚Mittelbaren Belegung‘ zugelassen würde. Die Mittel-bare Belegung dient der Verhinderung einseitiger Belegungsstrukturen im ge-förderten Wohnungsbau und trägt zur erforderlichen Durchmischung im Woh-nungsbestand bei“, so Burkhardt.