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vbw und Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg fordern: Neues Telekommunikationsgesetz darf Fernsehen nicht verteuern

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 das Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG) beschlossen. Die Novellierung wird angestrebt, damit Mieterinnen und Mieter künftig eine volle Wahlfreiheit beim Kabelanschluss haben. Das Gesetz wird künftig unter anderem die pauschale Abrechnung des Kabelanschlusses über die Betriebskostenabrechnung abschaffen.

Derzeit bieten viele Vermieter ihren Mieterinnen und Mietern eine Fernsehgrundversorgung an. Dies geschieht über die in den Wohngebäuden installierten Breitbandnetze und einen Telekommunikationsanbieter. Die Abrechnung erfolgt pauschal über die Betriebskosten. Dieses Konstrukt soll nach dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr möglich sein. Jede Mieterin und jeder Mieter müsste dann für seinen Kabelanschluss einen individuellen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

„Wir fürchten: Wenn der Bundesrat dem Gesetz am 12. Februar 2021 zustimmt, wird sich das Fernsehen für viele Mieterinnen und Mieter in Baden-Württemberg verteuern“, sagten Dr. Iris Beuerle, Direktorin des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, und Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg.

vbw und DMB fordern daher ein praxistaugliches und flexibles Modell für beide Seiten: für Mieterinnen und Mieter - aber auch für die Wohnungsunternehmen. „Eine Lösung könnte sein, dass die Mieterinnen und Mieter ein sogenanntes Opt-out-Recht erhalten. Das bedeutet, Mieterinnen und Mieter, die ihren Breitbandanschluss nicht mehr über den Vermieter in Anspruch nehmen möchten, sollten die Möglichkeit erhalten, einen anderen Anbieter wählen zu können“, so Gaßmann. „Dort aber, wo Mieterinnen und Mieter mit den Konditionen ihres Vermieters zufrieden sind, sollte weiterhin die bisherige Regelung gelten, dass der Vermieter den Breitbandanschluss anbieten und pauschal abrechnen kann“, sagte der DMB-Vorsitzende weiter.

Viele Vermieter haben derzeit mit einem Telekommunikationsanbieter einen Vertrag für ihre Gebäude und deren Anschlüssen ausgehandelt, der gute Konditionen im Sinne der Bewohner bietet und gleichzeitig auch Verbesserungen am Netz ermöglicht hat. Die Mieterinnen und Mieter zahlen im Schnitt etwa fünf bis zehn Euro für die monatliche Fernsehgrundversorgung. Wer damit nicht zufrieden sei, könne nach dem Vorschlag von vbw und DMB künftig eine Opt-out-Option ergreifen. Für die anderen bliebe es bei der derzeitigen Umlage über die Betriebskosten ohne zusätzliche Verträge.

„Sollten Änderungen, wie das Opt-out-Recht eingeführt oder die Umlagefähigkeit genommen werden, dann brauchen die Wohnungsunternehmen ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für laufende Verträge mit Telekommunikationsunternehmen“, betonte die vbw-Verbandsdirektorin. „Im jetzigen Gesetzesvorschlag sind die Übergangsfristen viel zu kurz ausgelegt. Die Langfristigkeit der Verträge wurde nicht mitbedacht. Gerade Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten, kalkulieren alle Kosten sehr genau. Ändert der Gesetzgeber die Regelungen und verursacht aufgrund langfristiger Verträge Zusatzkosten bei den Vermietern, müssen diese die Mehrbelastung auffangen. Dies kann nur durch weniger Investitionen und höhere Einnahmen geschehen. Beides kann weder im Sinne des Gesetzgebers noch der Mieterinnen und Mieter sein “, so Beuerle.

„Durch den Dreiklang von Opt-out-Recht, den Erhalt der Betriebskostenumlage und ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen profitieren alle: Die Mieterinnen und Mieter durch Auswahlrecht und günstige Konditionen sowie durch einen bezahlbaren Breitband- und Glasfaserausbau und die Unternehmen durch den Erhalt mittelständischer Anbieterstrukturen“, sind vbw und DMB gemeinsam überzeugt.