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Wohnungswirtschaft begrüßt politische Entscheidung zur künftigen CO2-Preis-Verteilung zwischen Vermieter und Mieter

„Die Politik hat eine faire Entscheidung getroffen, wenn Sie die CO2-Kosten künftig sowohl nach der energetischen Qualität des Gebäudes als auch nach dem Verbrauch des Mieters bemessen will“, sagt Dr. Iris Beuerle, Direktorin des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Die Ministerien für Bauen, Justiz sowie Wirtschaft und Klima des Bundes hatten sich am Wochenende auf ein 10-stufiges Modell geeinigt. Es teilt die Kosten nicht einfach 50:50 zwischen Vermieter und Mieter, sondern berücksichtigt, ob ein Vermieter bereits für einen energetisch guten Zustand seines Gebäudes gesorgt hat. In diesem Fall wird er weniger an den CO2-Kosten beteiligt. Bei energetisch schlechten Gebäuden entstehe hingegen eine Anreizwirkung zu Sanierungsleistungen, denn der Vermieter wird in diesem Fall stärker an den CO2-Kosten eingebunden.

Die Neuregelung soll ab 1. Januar 2023 gelten. „Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da die Wohnungsunternehmen im Hinblick auf die künftige Abrechnung eine Vorlaufzeit brauchen. Ein früher liegender Termin führt definitiv zu Problemen bei der Umstellung“, so die Verbandsdirektorin.