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Zumeldung vbw: Kritik allein an EnBW greift zu kurz zum Artikel „EnBW entlastet Gaskunden nicht maximal“ aus der Stuttgarter Zeitung vom 25.01.2023 (geschrieben von Andreas Müller)

vbw: Kritik allein an EnBW greift zu kurz

„Wir fordern die Energieversorger auf, die von der Bundesregierung angestrebte finanzielle Entlastung der Gas- und Fernwärmekunden durch die Herabsetzung der Umsatzsteuer bestmöglich umzusetzen“, hat der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen bereits im November des vergangenen Jahres verlangt. Denn die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft hat schnell die Erfahrung gemacht, dass ihre Mieter vielfach nicht von der herabgesetzten Umsatzsteuer profitieren, weil etliche Energieversorger im Land ein Abrechnungsmodell einsetzen, das sich nicht optimal auf die Kundenrechnung auswirkt.

Die Abrechnung ist nach zwei unterschiedlichen Modellen möglich. Die Abrechnungsart verursacht aber einen erheblichen Unterschied bei den Kosten der Kunden. Beim Stichtagsmodell wird die komplette Jahresabrechnung mit dem geltenden Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Ablesung berechnet. Die Kunden zahlen also für den gesamten Abrechnungszeitraum nur 7 Prozent Steuer, wenn sie nach dem 30.09.2022 erfolgt. Beim Zeitscheibenmodell wird der im jeweiligen Monat gültige Umsatzsteuersatz angewandt. Dieser lag bis zum 30.09.2022 bei 19 Prozent, ab 01.10.2022 bei 7 Prozent. Beide Abrechnungsmodelle sind formal möglich und richtig, wirken sich nur durch den unterschiedlichen Steuersatz auf die Kundenrechnung aus.

Für die Abrechnungen im Jahr 2023 ist klar, dass alle Kunden bei beiden Modellen von der Umsatzsteuerreduzierung profitieren. Spannend wird es wieder im Jahr 2024. „Wer es mit der Entlastung der Kunden ernst meint und im Sinne der Regierung den steuerlichen Spielraum nutzt, der verwendet für den Abrechnungszeitraum 2024 dann das Zeitscheibenmodell. Denn in den Monaten Januar bis März 2024 gilt dann noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, während er anschließend wieder bei 19 Prozent liegt“, so der vbw. Die Energieversorger haben keinen Nachteil, doch die Kunden profitieren und der Staat erreicht, was er mit dem Gesetz wollte: eine finanzielle Entlastung der durch hohe Gaspreise belasteten Bürger.