Wohnungsgenossenschaften sind gemeinschaftlich getragene Unternehmen. Ihr Grundziel lautet Mitgliederförderung durch Bereitstellung von gutem und sicherem Wohnraum zu leistbaren Kosten. Das macht sie gerade heute attraktiv. Zu ihren Grundprinzipien zählen Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Versorgung der Mitglieder mit Wohnraum steht im Mittelpunkt ihres Wirkens. Die eingetragene Genossenschaft ist daher die Rechtsform für eine zukunftsfähige und bürgernahe Kooperation.
Unterstützung von Neugründungen
Der vbw unterstützt Neugründungen von Genossenschaften. Gemeinsam mit dem Bundesverband GdW und den anderen Regionalverbänden hat er sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt. Die Verbände wollen damit Gründungshemmnisse abbauen und die genossenschaftliche Rechtsform befördern. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem die kostenlose Erstberatung von Gründungsinitiativen, die Pauschalisierung der Kosten für die Gründungsprüfung sowie die Bereitstellung verschiedener Materialien.
Downloads und Ansprechpartner
Gernot Schober
Prüfungsdirektor
Wirtschaftsprüfer
Vorstand