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Kritik am Förderkonzept zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 08.09.2023 vom Bundestag und am 29.09.2023 vom Bundesrat in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 05.07.2023 beschlossen. Der Beschluss zum GEG enthält auch ein Förderkonzept, das ebenfalls verabschiedet wurde. Es sieht eine niedrige Obergrenze für die förderfähigen Kosten vor. Dadurch ergibt sich eine massive Verschlechterung zur bisherigen Förderung. Für Vermieter kommt hinzu, dass höhere Zuschüsse ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zugutekommen sollten. Die Wohnungswirtschaft hatte bei der Anhörung der Verbände in ihrer Stellungnahme am 30.08.2023 auf diese Probleme hingewiesen.

Verbesserungen in Bezug auf die Heizungsförderung haben die Ergebnisse des Wohnbaugipfels gebracht. Der sogenannte Speedbonus beim Heizungstausch, der ursprünglich nur für selbstnutzende Eigentümer gedacht war, soll auch auf Wohnungsunternehmen ausgeweitet werden. Das ist positiv. Der Sozialbonus steht für die Wohnungsunternehmen nicht zur Verfügung. Die bislang vorgesehenen Fördersätze pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern sinken zu schnell und zu stark ab. Das Förderkonzept sieht bei Mehrparteienhäuserndie maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für die 2.-6. Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der 7. Wohneinheit 3.000 je Wohneinheit vor.