Städtebauförderungsprogramm 2022 ist gestartet
Ab sofort bis zum 2. November 2021 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg mitgeteilt.
Neben der Erhaltung von lebendigen Stadt- und Ortskernen sind die Sicherung des gebauten kulturellen Erbes und die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen Ziel des Förderprogrammes
Die Programme der Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungsmöglichkeiten stehen sämtlichen Kommunen offen – sowohl Großstädten wie auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Mehr als 875 der 1.100 Städte und Gemeinden des Landes sind bisher in der Städtebauförderung berücksichtigt worden.
Im Jahr 2021 konnten im Rahmen der Programme der städtebaulichen Erneuerung in Baden-Württemberg rund 265 Millionen Euro, davon 90 Millionen Bundesfinanzhilfen, bewilligt werden.
Nähere Informationen zum Programm und den Voraussetzungen zur Antragsstellung finden Sie hier:
Bild: Copyright Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg