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Bezahlbarer Wohnungsbau in Baden-Württemberg - vbw fordert: Kosten senken und Verfahren beschleunigen

Die Wohnungswirtschaft in Baden-Württemberg warnt, dass die Errichtung bezahlbaren Wohnraums unter den derzeitigen Bau- und Finanzierungskonditionen kaum mehr zu realisieren ist. Um den Wohnungsbau in dem schwierigen Umfeld wieder attraktiv zu machen, hat der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen Vorschläge zur Verbesserung vorgelegt. Er fordert eine Kultur des „Ermöglichens“, also eine Vereinfachung des Wohnungsbaus und die Weiterentwicklung der Förderkulisse. Ebenso müsse auf kommunaler Ebene die notwendigen Entscheidungen getroffen werden, um das bezahlbare Wohnen voranzubringen.
 
Der Verband hat in drei Kernbereichen Verbesserungsvorschläge vorgelegt: in der Landeswohnraumförderung, im Bauordnungsrecht und bei den möglichen Maßnahmen der Kommunen. „Für den geförderten Wohnungsbau müssen ausreichende zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Dabei darf die Mietwohnraumförderung gegenüber der Eigentumsförderung nicht ins Hintertreffen geraten“, merkte Dr. Iris Beuerle, Verbandsdirektorin des vbw, an. Sie bedauert eine Ungleichbehandlung der beiden Förderbereiche, die in diesem Jahr dazu geführt hat, dass das Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2023“ bereits am 17.05.2023 ausgeschöpft war. „Diese Benachteiligung der Mietwohnraumförderung muss behoben werden“, fordert die Verbandsdirektorin. Sie hält eine Verdoppelung der Subventionswerte für wichtig und plädiert neben der bisherigen Objektförderung für eine ergänzende Einführung einer Subjektförderung. „Vielleicht muss das Fördersystem auf neue Füße gestellt werden, damit einerseits wieder gebaut werden kann und die Mieterinnen und Mieter dennoch nicht überfordert werden“, betont sie.
 
Im Bereich des Bauordnungsrechts spricht sich der vbw für die Wiedereinführung des Kenntnisvergabeverfahrens und die Einführung von Typengenehmigungen aus. Beide Verfahren beschleunigen und vereinfachen den Verfahrensprozess. Wenn alle Schritte im Kenntnisgabeverfahren erledigt sind, kann der Bauherr nach zwei bis vier Wochen mit dem Bau beginnen. „Mit dem Kenntnisgabeverfahren haben unsere Mitgliedsunternehmen in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht“, betonte Beuerle. „Wir haben uns schon beim Auslaufen der Regelung dafür ausgesprochen, dieses Verfahren weiterhin vorzuhalten“, betonte sie.
 
Der vbw sieht weiteres Potenzial für die Beschleunigung der Verfahren in der vom Land Bayern eingeführten „Genehmigungsfiktion“ bei Bauanträgen für Wohnraum. Dabei wird der Behörde bei einem Genehmigungsverfahren eine zeitliche Vorgabe gemacht, bis wann sie über den Antrag des Bauherren entscheiden muss. Bleibt die behördliche Entscheidung in diesem Zeitraum aus, gelten die Voraussetzungen für die Genehmigung qua Gesetz als gegeben und die Erteilung der Genehmigung wird durch die Fiktion ersetzt. „Außerdem muss über eine neue Gebäudekategorie des einfachen Bauens nachgedacht werden, wie sie im „Gebäudetyp E“ der Architektenkammer vorgeschlagen wird“, sagte Beuerle. Sie plädiert für eine Reduzierung der Zahl der Gutachten und Erleichterungen beim Schallschutz sowie generell diversen weitere Erleichterungen innerhalb der Landesbauordnung.
 
Auch die kommunale Ebene hat großen Einfluss auf die Beschleunigung von Verfahren und die Kostensenkung im Wohnungsbau. Sie kann beispielsweise die Baugenehmigungsgebühren senken und die Erschließungskosten erlassen oder übernehmen. „Mit Konzeptvergaben hat sie den zentralen Einfluss auf die Vergabe der kommunalen Flächen. Wobei hier zu hohe Vorgaben im Sinne der Bezahlbarkeit zu vermeiden sind“, sagt die Verbandsdirektorin. Außerdem müssten die Erstellungszeiträume für Bebauungspläne verkürzt werden. Sie sollten vorhabenbezogen erstellt werden können und befristet sein, damit veraltete Bebauungspläne neue Projekte nicht verzögern. „Eine rasche Digitalisierung der Bebauungspläne und Baugenehmigungsverfahren würde das Bauen ebenfalls beschleunigen“, so Beuerle.
 
Baden-Württemberg braucht den Wohnungsbau dringend – im Sinne der Menschen, der Fachkräftegewinnung und damit der Wirtschaftskraft im Land. Die Wohnungsbauzahlen sollten nicht weiter fallen. „Ale Akteure aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft sollten sich intensiv Gedanken machen, wie insbesondere der Wohnungsbau und das bezahlbare Wohnen gefördert werden können. Ohne den gemeinsamen Willen zur Verbesserung wird es nicht gehen. Gerade weil es den einen großen Wurf angesichts der damit verbundenen hohen Kostensummen nicht geben kann, muss an vielen kleinen Stellschrauben gedreht werden, um eine spürbare Verbesserung zu erreichen“, ist die Verbandsdirektorin überzeugt. 

Im vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. sind 275 Wohnungs- und Immobilienunternehmen organisiert. Zwei Drittel der Unternehmen tragen die Rechtsform der Genossenschaft, ein Drittel zählt zu den Unternehmen der Gebietskörperschaften und Sozialverbände. Sie bewirtschaften rund 460.000 Wohnungen und investieren jährlich insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro in die Instandhaltung und Modernisierung ihres Wohnungsbestandes sowie in den Wohnungsneubau. Sie geben rund einer Million Menschen in Baden-Württemberg ein Zuhause. Etwa jeder elfte Einwohner im Land wohnt in einer Wohnung, die von einem Mitgliedsunternehmen errichtet, vermietet oder verwaltet wird.

Das Positionspapier in voller Länge finden Sie als Download hier