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Energiekrise bringt Mieter und Wohnungswirtschaft in Not

Die extrem gestiegenen Energiekosten bringen die Wohnungswirtschaft sowie ihre Mieterinnen und Mieter besonders in Bedrängnis. Trotz der drei Entlastungspakete der Bundesregierung besteht hier Handlungsbedarf. Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. fordert deshalb zusätzliche Liquiditätshilfen für die gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen, insbesondere durch die Möglichkeit der mehrfachen Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung, schnelle und unkomplizierte Unterstützung für einkommensschwächere Haushalte und eine praxisorientierte, umsetzbare Überarbeitung der Verpflichtung über Energiesparmaßnahmen.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die dadurch ausgelösten Kostensteigerungen in der Energieversorgung haben weitreichende Folgen für Mieterinnen und Mieter sowie für die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft. „Einige unserer Mitgliedsunternehmen befürchten Liquiditätsengpässe, da sie ebenso wie die Stadtwerke für Gaseinkäufe in Vorleistung treten müssen“, beschreibt vbw-Verbandsvorsitzender Peter Bresinski die Situation. „Die beste Lösung dafür wäre, dass die Betriebskostenvorauszahlungen mehrmals innerhalb einer Abrechnungsperiode angepasst werden dürfen, falls dies aufgrund der explodierenden Kosten im Energiebereich notwendig wird“, so der Verbandsvorsitzende. Den Mieterinnen und Mietern drohen sonst hohe Nachzahlungen. Die steigenden Energiekosten belasten vor allem einkommensschwächere Haushalte. Trotz der drei Entlastungspakete der Bundesregierung bestehe hier Handlungsbedarf. „Wir begrüßen die angekündigte Ausweitung der Berechtigten auf 2 Millionen Haushalte beim Wohngeld. Das entsprechende Verfahren bis zur Auszahlung muss jedoch massiv vereinfacht und beschleunigt werden“, betont vbw-Verbandsdirektorin Dr. Iris Beuerle.

Die Wohnungswirtschaft kritisiert darüber hinaus die Regelungen im Rahmen der Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung. „Die kurzfristigen und mittelfristigen Maßnahmen, zu denen die Wohnungsunternehmen verpflichtet werden, sind schlichtweg so nicht umsetzbar“, unterstreicht Beuerle. Dabei handelt es sich etwa um die Verpflichtung, Mieterinnen und Mieter über den Energieverbrauch, die Auswirkungen der aktuellen und möglicherweise noch kommenden Energiepreissteigerungen und über mögliche Einsparpotenziale zu informieren. „Die Anforderungen sind nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder gar nicht umsetzbar, da beispielsweise die von den Versorgern bereitgestellten Informationen immer nur je Gebäude bereitgestellt werden können und nicht je Wohnung“, schildert Beuerle die Situation. Denselben Zweck – jedoch mit einem Bruchteil des Aufwandes – würde die einfache Bereitstellung von Informationen über die gestiegenen Energiepreise und über mögliche Einsparpotentiale sowie die rechtssichere Ermöglichung mehrmaliger Anpassungen der Vorauszahlungen für Heizkosten innerhalb einer Abrechnungsperiode erfüllen.

In der Realität so nicht umsetzbar sei auch die Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich, wie sie die zweite Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) beinhaltet, erklärt Peter Bresinski. Diese Maßnahme ist zwar nachweislich sinnvoll, um Energie einzusparen. „Allerdings sehen wir die Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich aufgrund des Fachkräftemangels in dem vorgeschriebenen Zeitrahmen schlichtweg nicht machbar. Vielmehr schlagen wir vor, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, indem endlich die Hindernisse für wirksame Maßnahmen wie Mieterstrom und einen technologieoffenen, energieeffizienten Umbau ganzer Wohnquartiere beseitigt werden“, so der Verbandsvorsitzende.

Im vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. sind 266 Wohnungs- und Immobilienunternehmen organisiert. Sie bieten dauerhaft bezahlbaren Wohnraum. Zwei Drittel der Unternehmen tragen die Rechtsform der Genossenschaft, ein Drittel zählt zu den Unternehmen der Gebietskörperschaften und Sozialverbände. Sie bewirtschaften langfristig und nachhaltig rund 460.000 Wohnungen und investieren jährlich insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro in die Instandhaltung und Modernisierung ihres Wohnungsbestandes sowie in den Wohnungsneubau. Sie sind verlässliche Partner für die Wohnraumversorgung und geben rund einer Million Menschen in Baden-Württemberg ein Zuhause. Etwa jeder elfte Einwohner im Land wohnt in einer Wohnung, die von einem Mitgliedsunternehmen errichtet, vermietet oder verwaltet wird.