Zum Hauptinhalt springen

Sie haben als Mitglied noch keine Zugangsdaten für den Mitgliederbereich?

Dann registrieren Sie sich hier.

Registrieren

0711 16345-0

info@vbw-online.de

 

Anschrift

Herdweg 52/54
70174 Stuttgart
 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8:30 - 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag
13:00 - 17:00 Uhr

 

Zu den Ansprechpartnern

Mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau ist ein gutes Signal - Wohnungswirtschaft sieht vor allem bei den Rahmenbedingungen Handlungsbedarf

Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute über die Haushaltsmittel der Jahre 2023/2024 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen entschieden. Für das Förderprogramm „Wohnungsbau BW“ sieht der Haushaltsplan für die kommenden Jahre mehr Geld vor. Die eingeplanten Förderbeträge liegen im kommenden Jahr 2023 bei über 463 Millionen Euro und für das Jahr 2024 bei über 551 Millionen Euro.

„Die weitere Erhöhung der Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau ist ein gutes Signal in dieser von steigenden Baukosten, gestiegenen Zinsen und hoher Inflation geprägten Zeit“, lobte Peter Bresinski, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die verlässliche Förderpolitik des Landes. Schließlich bieten insbesondere die im vbw organisierten gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen bezahlbaren Wohnraum und sind auch im sozialen Wohnungsbau aktiv.

„Das Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 mit einem Volumen von 427 Millionen Euro ist attraktiv, nicht zuletzt durch seine Kompensation der weggefallenen Bundesmittel für den KfW-55-Standard. Energieeffiziente Gebäude haben in Baden-Württemberg damit einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich erfahren. Es wundert daher nicht, dass das Programm schon vollständig abgerufen ist“, betonte Bresinski. Die Kompensation wird 2023 durch neue Regelungen auf Bundesebene im Land nicht mehr möglich sein. Es sei fraglich, ob dann nochmals so viele Sozialwohnungen genehmigt werden wie in diesem Jahr.  „Weiterhin müssen die Konditionen des Förderprogramms sehr attraktiv sein, damit das Fördergeld zum Einsatz kommt und Wohnungen gebaut werden. Die auf Basis des Baukostenindex absehbare Erhöhung der förderfähigen Baukosten zum neuen Jahr um ca. 600 Euro auf dann 4600-4700 Euro ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Landeswohnraumförderungsprogramms“, so Bresinski. Das Ministerium stehe bei der Planung des neuen Förderprogramms „Wohnungsbau BW 2023/2024“ vor einer herausfordernden Aufgabe.

Allerdings stellt der soziale Wohnungsbau nur einen Bruchteil des gesamten Wohnungsbaus dar. Insgesamt brauche es für den Wohnungsbau bessere Rahmenbedingungen. Weniger Regulierung und schnellere Prozesse seien wichtig, um den gesamten Wohnungsbau nicht weiter auszubremsen. „Das muss schnell erfolgen. Wohnungsbau braucht Zeit. Was heute aufgrund von unsicheren und schlechten Bedingungen nicht geplant wird, wird morgen nicht gebaut“, sagte Bresinski und drängt beim laufenden Strategiedialog ‚Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen‘ auf rasche Ergebnisse.