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Statement im Vorfeld der Bundesratssitzung am 29.9.2023 zum novellierten Gebäudeenergiegesetz

Es fehlt an Fördergeld

Wohnungswirtschaft kritisiert: Förderung im Rahmen des GEG hat Mieter nicht im Blick

Warmmieten werden steigen

Der Bundestag hat am 8. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie einen Entschließungsantrag über die zugehörige Förderung verabschiedet. Am 29.September tagt der Bundesrat dazu und könnte noch Einspruch erheben.

„Die mit dem GEG geplante Förderung ist zu einseitig ausgerichtet. Soziale Verwerfungen sollten vermieden werden. Doch die geplante Förderung konzentriert sich beim Einkommensbonus und beim Klima-Geschwindigkeitsbonus auf selbstnutzende Wohneigentümer. Mieter haben das Nachsehen. Für sie verteuern sich die Warmmieten. Damit verfehlt der Bund das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten“, kritisiert Dr. Iris Beuerle, Direktorin des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Sie vertritt die sozial orientierten Wohnungsunternehmen im Land.

„Die Wohnungswirtschaft hat errechnet, dass die geplante Förderung deutlich hinter der bisherigen Förderung vor der Wärmewende zurückbleibt“, so Beuerle. Für die Wohnungsunternehmen und ihre Mieter erhöhen sich somit die Belastungen weiter. Im Gebäudebestand stehen beim Klimaschutz und der Dekarbonisierung große Eingriffe und Investitionen in die Gebäude an. „Die klimaneutrale Ausrichtung der Gebäude ist wichtig. Doch das GEG und die dazu geplante, auf selbstnutzende Wohneigentümer ausgerichtete Förderung wirken sich stark belastend auf die Wohnungswirtschaft und ihre Mieter aus. Hier muss dringend nachjustiert werden“, fordert Beuerle.