Statement zur geplanten Pflicht zum hydraulischen Abgleich
Die Bundesregierung will eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Heizanlagen vorschreiben. So steht es im Entwurf der Verordnung über die Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). „Diese Verpflichtung wäre ein großer Fehler“, so Dr. Iris Beuerle, Direktorin des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen. „Der hydraulische Abgleich – auch wenn er nachweislich sinnvoll ist, um Energie einzusparen - kostet pro Wohnung rund 1.000 Euro. Die hohen Kosten entstehen, weil eine raumweise Datenaufnahme verlangt ist und Rohrnetzberechnungen für jedes Gebäude sowie ein Ventiltausch in größerem Umfang vorgeschrieben darin enthalten sind“, sagt Beuerle. Die dadurch erreichbare Einsparung von Energie liege nach Berechnungen der Wohnungswirtschaft bei zwei bis drei Prozent. Das zu investierende Geld wäre an anderer Stelle wesentlich besser geeignet, Energieeffizienz herzustellen und Energie zu sparen“, so Beuerle. „Die Verordnung verursacht enorme Kosten und bindet wohnungswirtschaftliche sowie Ingenieur- und Handwerkerkapazitäten mit wenig Wirkung“, fasste die Verbandsdirektorin zusammen. Der vbw spricht sich daher in der Politik des Bundes und Landes für eine Verhinderung der vorgesehenen Pflicht zum hydraulischen Abgleich aus.